fähig

fähig
fähig:
Das seit dem 15. Jh. bezeugte Adjektiv (dafür spätmhd. gevæ̅hic) ist von dem unter fangen behandelten Verb abgeleitet. Seine Grundbedeutung war »imstande, etwas zu empfangen oder aufzunehmen«. Im Frühnhd. wird es so von Gefäßen gebraucht, in der Rechtssprache auch für »berechtigt«. Heute lebt dieser Sinn nur noch in Zusammensetzungen wie »aufnahme-, rechts-, erbfähig«, denen zahlreiche jüngere Bildungen mit aktiver (»trag-, geh-, lebensfähig«) wie passiver Bedeutung (»streich-, abzugs-, transportfähig«) gefolgt sind, in denen das Adjektiv fast zum Suffix verblasst ist. Als selbstständiges Wort wird »fähig« seit Langem nur von Lebewesen im Sinne des geistigen Erfassens und Begreifens gebraucht, es bedeutet daher »imstande, veranlagt (sein, etwas zu tun); begabt, tüchtig«. – Abl.: befähigen »fähig machen« (Anfang des 19. Jh.s); Fähigkeit »das Befähigtsein, Vermögen; Begabung« (frühnhd. fehikeit »Fassungskraft, Inhalt«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • fähig zu — fähig zu …   Deutsch Wörterbuch

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  • Fähig — Fähig, er, ste, adj. et adv. von dem vorher gehenden Verbo fahen. 1. * Eigentlich, was eine gewisse Menge körperlich fassen kann, welche Bedeutung aber nicht üblich ist. 2. Figürlich. 1) Geschickt, gewisse Veränderungen anzunehmen, oder hervor zu …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • fähig — Adj. (Mittelstufe) in der Lage, etw. zu tun Synonyme: befähigt, imstande Beispiele: Er ist zu allem fähig. Wir halten sie für fähig, dieses Amt zu übernehmen …   Extremes Deutsch

  • fähig — Adj std. (15. Jh.), mhd. * vǣhec und vengec Stammwort. Ableitungen zu mhd. vāhen fangen , also eigentlich was gefangen werden kann und wer fangen kann . In der Rechtssprache kann man z.B. erbfähig sein ( imstande, ein Erbe zu empfangen ), und… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • fähig — ↑kapabel, ↑kompetent, ↑potent …   Das große Fremdwörterbuch

  • fähig — qualifiziert; tauglich; im Stande; kompetent; ausgebildet; leistungsfähig; potent * * * fä|hig [ fɛ:ɪç] <Adj.>: a) aufgrund seiner Intelligenz, Tüchtigkeit, Geschicktheit in der Lage, gestellte Aufgaben zu bewältigen: eine fähige Juristin.… …   Universal-Lexikon

  • fähig — fä·hig [ fɛːɪç] Adj; nicht adv; 1 zu etwas fähig sein (aufgrund körperlicher oder intellektueller Voraussetzungen) etwas tun können ≈ imstande sein, etwas zu tun: Sie war vor Schreck nicht fähig, ein vernünftiges Wort zu sagen; Der Angeklagte ist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • fähig — fä|hig ; mit Genitiv (eines Betruges fähig) oder mit »zu« (zu allem fähig sein) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fähig — * Er wäre fähig, Spermöl zu verfälschen. (Nordamerika.) In New Bedford (Massachusetts) sagt man dies von einem Menschen, den man als durchaus schlecht bezeichnen will. Da Spermöl und Thran im gereinigten Zustande schwer voneinander zu… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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